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Grundsätzlich sollte man sich frühzeitig Gedanken über die Aufteilung des potentiellen Nachlasses machen und dieses gegebenenfalls auch mit den in Frage kommenden Erben besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn zum Vermögen Firmen, Geschäftsanteile oder verschiedene Immobilien gehören. Hier sollte man sich frühzeitig damit befassen, was mit dem persönlichen Vermögensbestand im Falle des Versterbens geschehen soll und wie man einen Streit unter den Erben verhindern kann. Es gibt allerdings auch immer wieder Fälle in denen eine Person aufgrund familiärer Verwerfungen nicht oder nur gemindert berücksichtigt werden soll. Der Pflichtteil spielt dann eine zentrale Rolle.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, helfen wir Ihnen Ihre Erbansprüche durchzusetzen und sich gegen unberechtigte Erbansprüche zu wehren.
Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Angelegenheit:
○ Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
○ Ehegattentestament (Berliner Testament)
○ Erbschaftsannahme und -ausschlagung
○ Erbvertrag
○ Patientenverfügung
○ Pflichtteilansprüche
○ Testament (Gestaltung, Anfechtung und Auslegung)
○ Vorsorgevollmacht
○ vorweggenommene Erbfolge
Tel. 04488 8306630
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