Baurecht



Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Holger Brand

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Steuerrecht


Das private Baurecht umfasst im wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Bauherrn gegenüber den Werkunternehmern. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Abnahme, Gewährleistungsrechte nach BGB und VOB/B.


Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

○ Bauträger- und Bauverträge

○ Beweissicherungsverfahren

○ Gewährleistungsrechte bei Mängeln

○ Werklohnansprüche

○ Werkvertragsrecht



 
 
 
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