Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Das private Baurecht umfasst im wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Bauherrn gegenüber den Werkunternehmern. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Abnahme, Gewährleistungsrechte nach BGB und VOB/B.
Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
○ Bauträger- und Bauverträge
○ Beweissicherungsverfahren
○ Gewährleistungsrechte bei Mängeln
○ Werklohnansprüche
○ Werkvertragsrecht