Schadensersatzrecht

 

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Holger Brand

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Abrbeitsrecht

Fachanwalt für Steuerrecht






Johannes Zingel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Es gilt der Grundsatz, dass derjenige, der einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig oder vertragswidrig verursacht hat, den Zustand wiederherstellen muss, der vor dem Schaden vorgelegen hat (sog. Naturalrestitution, § 249 BGB). Ist dieser Zustand nicht mehr herstellbar, ist Geld als Wiedergutmachung zu bezahlen. Auch für einen Schaden, der nicht materieller Natur ist, ist ein angemessener Ersatz in Geld zu bezahlen (sog. Schmerzensgeld, § 253 BGB).  Das Schadensrecht ist damit im Wesentlichen ein Teil des Bürgerlichen Rechts (Zivilrecht), aber durchzieht sich auch durch andere Rechtsgebiete Rechtsgebiete. Egal ob es um einen Straßenverkehrsunfall, Versicherungsschaden oder einen Schaden aus Gewährleistungsrecht im Kauf-, Handels- oder Wervertragsrecht handelt, wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 
 
 
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