Vertrags- und Zivilrecht


Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Holger Brand

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Steuerrecht






Johannes Zingel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


Vertragsrechtliche und zivilrechtliche Angelegenheiten gehören zum Kerngebiet unserer Kanzlei, in welchem wir Sie kompetent und zuverlässig beraten und vertreten. 


Das Zivilrecht gliedert sich in einen allgemeine Teil (1. Buch) welcher insbesondere das Zustandekommen von Verträgen, Rechtsbeziehung zwischen den Parteien, Auslegung und Anfechtung abgegebener Erklärungen, Vertretungsregelungen, Vollmachten und Verjährungsfragen regelt.


Das Schuldrecht (2. Buch) befasst sich beispielsweise mit den Leistungsverpflichtungen, Leistungsverweigerungsrechten, Schadensrecht und Schadensersatz aus unerlaubten Handlungen, Gestaltung von Rechtsgeschäften durch Allgemeine Geschäftsbedingugen, Begründung von Rechtsgeschäften, Verbraucherverträgen, Fernabsatzverträge (Online-, Telefon-, Haustür- und Kataloggeschäfte), Widerrufsrechte, Rücktrittsrechte, Erfüllung von Verträgen, Aufrechnung (Verrechnung) und Abtretung von Forderungen, Kaufverträge, Mietrecht, Darlehens- und Finanzierungsverträge, Dienst- und Werkverträge, Bauverträge, Reiseverträge, Maklerrecht, Geschäfte ohne Auftrag und ungerechtfertigte Bereicherungen.


Das Sachenrecht (3. Buch) regelt die Rechte des Besitzers, Eigentumsverhältnisse und Eigentumsübergänge, Rechte und Eigentum an Grundstücken, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch an Sachen, Rechten und Vermögen, Hypotheken und Grundschulden, Pfandrechte.


Das Familienrecht (4. Buch) und das Erbrecht (5. Buch) sind ebenfalls Teile des Zivilrechts. Weitere Sondergebiete sind das Arbeits- und Handelsrecht.

 
 
 
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