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Als spezialisierte Rechtsanwälte des Zivilrechts vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen zuverlässig, kompetent und zielstrebig, sowohl außergerichtlich als auch mit gerichtlicher Geltendmachung. Kurzfristige Erreichbarkeit und der direkte Kontakt zum Mandanten sind uns besonders wichtig. Als in der Kreisstadt Westerstede ansässige Rechtsanwaltskanzlei sind wir vorwiegend für mittelständische Unternehmen und Privatpersonen im Weser-Ems-Gebiet, aber auch darüber hinaus bis in den Berliner Raum und Süddeutschland tätig.


Um Ihnen eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung zu garantieren, haben wir uns im Wesentlichen auf die zivilrechtlichen Rechtsgebiete, insbesondere das Arbeitsrecht und Handelsrecht spezialisiert.

 

Als Mandant stehen Sie immer im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir beraten Sie individuell und persönlich. Wir sind vom ersten telefonischen Gespräch bis zum Abschluss des Falls Ihr persönlicher Ansprechpartner. Jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei bildet sich durch Seminare fortwährend weiter und ist so immer auf dem neuesten Stand in seinen Rechtsgebieten.





Aktuelles


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20.01.2025

Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50 % Beteiligung am Stammkapital kann der Sozialversicherungspflicht unterliegen

Folgenden Grundsatz hört und liest man immer wieder: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der mindestens 50% der Geschäftsanteile hält, ist sozialversicherungsfrei. Achtung! Dies ist kein Automatismus und gilt nicht in jedem Fall.

Das Sozialgericht Neubrandenburg hat mit Urteil vom 10.09.2024 (Az. S 7 BA 7/23) mal wieder bewiesen, dass es grundsätzlich immer ratsam ist, dass Statusfeststellungsverfahren durchzuführen und die Einordnung der Sozialversicherungspflicht rechtlich prüfen zu lassen.

Nach dem neuen Vorstoß des Sozialgericht Neubrandenburg soll auch ein 50 % Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Bei einer hälftigen Beteiligung am Stammkapital können nämlich nach Auffassung des Sozialgerichts Neubrandenburg damit Entscheidungen nur dann gegen den Willen der Mitgesellschafter gefasst werden, wenn im Gesellschaftsvertrag ein „Stichentscheidsrecht“ zugunsten des zu beurteilenden Gesellschafter-Geschäftsführers verankert sei. Dies ist in der Regel nicht der Fall.

Fazit: Das Sozialgericht Neubrandenburg schlägt einen neuen Weg ein und erntet dafür viel Kritik. Es ist aktuell nicht davon auszugehen, dass sich die Ansicht des Sozialgerichts Neubrandenburg durchsetzen wird. Dennoch ist aus anwaltlicher Vorsicht auf bei 50 : 50 Beteiligung anzuraten, die Frage der Sozialversicherungspflicht rechtlich überprüfen zu lassen.



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Unsere Kanzlei befindet sich wenige Gehminuten vom ZOB und Marktplatz Westerstede entfernt und in unmittelbarer Nähe zur Autobahnabfahrt Westerstede. Parkplätze stehen direkt vor unserer Kanzlei ausreichend zur Verfügung.


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