WILLKOMMEN IN DER KANZLEI DER RECHTSANWÄLTE BRAND & ZINGEL 


Als spezialisierte Rechtsanwälte des Zivilrechts vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen zuverlässig, kompetent und zielstrebig, sowohl außergerichtlich als auch mit gerichtlicher Geltendmachung. Kurzfristige Erreichbarkeit und der direkte Kontakt zum Mandanten sind uns besonders wichtig. Als in der Kreisstadt Westerstede ansässige Rechtsanwaltskanzlei sind wir vorwiegend für mittelständische Unternehmen und Privatpersonen im Weser-Ems-Gebiet, aber auch darüber hinaus bis in den Berliner Raum und Süddeutschland tätig.


Um Ihnen eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung zu garantieren, haben wir uns im Wesentlichen auf die zivilrechtlichen Rechtsgebiete, insbesondere das Arbeitsrecht und Handelsrecht spezialisiert.

 

Als Mandant stehen Sie immer im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir beraten Sie individuell und persönlich. Wir sind vom ersten telefonischen Gespräch bis zum Abschluss des Falls Ihr persönlicher Ansprechpartner. Jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei bildet sich durch Seminare fortwährend weiter und ist so immer auf dem neuesten Stand in seinen Rechtsgebieten.


Aktuelles


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15.07.2022

Arbeitsverträge: Nachweisgesetz ändert sich zum 01.08.2022 und sieht nun bei Missachtung ein Bußgeld vor!

Bei der Neueinstellung von Arbeitnehmern sollten zukünftig die Arbeitsverträge überprüft, ob diesen den Anforderungen des neuen Nachweisgesetzes gerecht werden. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 23. Juni 2022, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1636; 20/2245) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts gebilligt.

Anders als früher soll die in dem Gesetz geregelte Nachweispflicht deutlich verschärft werden und der Verstoß sieht nunmehr ein Bußgeld von bis zu 2.000,00 € vor. Früher blieben Verstöße quasi Folgenlos, so dass das Nachweisgesetz quasi ins Leere lief.

Neu ist, dass zukünftig auch ein Hinweis auf die Klagefrist der Kündigungsschutzklage (3 Wochen ab Kündigung) schriftlich dokumentiert werden muss. Unter anderem auch zur Arbeitszeit und Pausen sowie der Zusammensetzung des Arbeitsentgelt gibt es gestiegene Anforderungen an die schriftliche Dokumentationspflicht.

Gerade im ländlichen Raum werden auch heute noch teilweise Verträge - auch Arbeitsverträge - mündlich per Handschlag vereinbart. Grundsätzlich sind auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge wirksam, zumindest als unbefristetes Arbeitsverhältnis. Daran ändert auch das neue Nachweisgesetz nichts.

Abgesehen vom neuen Nachweisgesetz ist aus anwaltlicher Sicht eh von rein mündlichen Verträgen und Abmachungen abzuraten. Gerade bei Arbeitsverhältnissen ist aus anwaltlicher Sicht immer zu einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu raten.

Die schriftliche Dokumentation der vom Nachweisgesetz geforderten Angaben muss nicht zwangsläufig in einem Arbeitsvertrag erfolgen. Es kann auch ein Formblatt erstellt werden, auf welchem die Angaben festgehalten werden. Da aber bereits ein Großteil der Angaben im Arbeitsvertrag bereits schriftlich fixiert sein dürften (z. B. Name und Anschrift der Vertragsparteien, Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung, Arbeitsort, Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, Arbeitszeit, Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, Kündigungsfristen, Vereinbarungen zur Dauer der Probezeit) bietet es sich an, diesen um die weiteren Nachweispflichten zu ergänzen, insbesondere um den Hinweis der Klagefrist im Falle einer Kündigung.



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Unsere Kanzlei befindet sich wenige Gehminuten vom ZOB und Marktplatz Westerstede entfernt und in unmittelbarer Nähe zur Autobahnabfahrt Westerstede. Parkplätze stehen direkt vor unserer Kanzlei ausreichend zur Verfügung.


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